Begriffsbestimmungen
Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit wird untersucht, ob das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln angestrebt und erreicht wurde.
Bei der Prüfung der Sparsamkeit wird untersucht, ob die eingesetzten Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Umfang beschränkt wurden.
Bei der Prüfung der Zweckmäßigkeit wird untersucht, ob die eingesetzten Mittel geeignet waren, den angestrebten Zweck zu erzielen.
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit umfasst die Einhaltung der für den geprüften Bereich geltenden rechtlichen Vorschriften.